Steueramt des Kantons Basel-Stadt

Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt

Fischmarkt 10
4001 Basel

Telefon: 061 267 46 46
Email: –

Website: bs.ch

Die Steuerverwaltung Basel-Stadt hat verschiedene wichtige Aufgaben, um sicherzustellen, dass die Steuern ordnungsgemäß erhoben und verwaltet werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Aufgaben der Steuerverwaltung Basel-Stadt näher erläutert:

Steuererhebung und -veranlagung

Die Steuerverwaltung Basel-Stadt ist für die Erhebung und Veranlagung der Steuern zuständig. Das bedeutet, dass sie die Höhe der Steuerbeträge festlegt und dafür sorgt, dass diese rechtzeitig bezahlt werden. Sie prüft die eingereichten Steuererklärungen und überprüft, ob alle Einkünfte und Vermögenswerte korrekt angegeben wurden. Falls Unklarheiten oder Fehler auftreten, kann die Steuerverwaltung weitere Informationen anfordern oder eine Nachberechnung vornehmen.

Kontrolle und Überwachung

Ein weiterer wichtiger Bereich der Tätigkeit der Steuerverwaltung Basel-Stadt ist die Kontrolle und Überwachung der steuerlichen Angelegenheiten. Sie prüft regelmäßig Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen, um sicherzustellen, dass sie ihre steuerlichen Pflichten erfüllen. Dies kann in Form von Betriebsprüfungen oder Überprüfungen der eingereichten Unterlagen geschehen. Die Steuerverwaltung hat das Recht, bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder andere Verstöße gegen das Steuerrecht tätig zu werden.

Beratung und Auskunft

Die Steuerverwaltung Basel-Stadt bietet auch Beratung und Auskunftsdienste an. Sie steht den Steuerpflichtigen zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und bei steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Dies kann beispielsweise die Erklärung von steuerlichen Vorschriften und Bestimmungen umfassen oder die Berechnung von Steuerbeträgen. Die Steuerverwaltung informiert die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Steuererklärung und gibt hilfreiche Tipps zur Optimierung der Steuersituation.

Vollstreckung von Steuerrückständen

Wenn Steuerpflichtige ihre Steuern nicht rechtzeitig bezahlen, ist die Steuerverwaltung Basel-Stadt befugt, Maßnahmen zur Vollstreckung von Steuerrückständen zu ergreifen. Dies kann die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen oder Lohnpfändungen beinhalten. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und dass der Staat die notwendigen finanziellen Mittel erhält.

Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Die Steuerverwaltung Basel-Stadt arbeitet eng mit anderen Behörden zusammen, um einen reibungslosen Ablauf der steuerlichen Angelegenheiten zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise der Austausch von Informationen mit dem Einwohneramt oder dem Finanzamt. Die Zusammenarbeit ermöglicht es der Steuerverwaltung, auf aktuelle Informationen zuzugreifen und ihre Aufgaben effizienter zu erledigen.

Die Steuerverwaltung Basel-Stadt spielt eine wichtige Rolle bei der Verwaltung und Durchsetzung der Steuergesetze. Ihre Aufgaben umfassen die Erhebung und Veranlagung von Steuern, die Kontrolle und Überwachung der steuerlichen Angelegenheiten, die Beratung und Auskunftsdienste für Steuerpflichtige, die Vollstreckung von Steuerrückständen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Durch ihre Arbeit trägt die Steuerverwaltung Basel-Stadt zur Finanzierung des Gemeinwohls bei und gewährleistet einen gerechten und gleichmäßigen Steuerprozess.